Antrag für eine Freiflächengestaltungssatzung

Antrag für eine Freiflächengestaltungssatzung

Antrag zum Erhalt von biologisch aktiven Freiflächen in Hausgärten

Hiermit stelle ich, Christian Wörner, und die CSU-Fraktion folgenden Antrag:

1. Der Stadtrat möge beschließen, dass die Verwaltung beauftragt wird, zeitnah dem Stadtrat einen Entwurf für eine Freiflächengestaltungssatzung vorzulegen. Darin sind Schottergärten in unverbauten Flächen zu verbieten.

2. Der Stadtrat möge beschließen, dass dies auch für die gesamte Grünordnung der Stadt Königsbrunn gilt.

3. Der Stadtrat möge beschließen, dass in allen künftigen Bebauungsplänen entsprechende Regelungen aufzunehmen sind. Dies gilt insbesondere auch für die Bebauungspläne, die sich im Aufstellungsverfahren befinden, wie z.B. im Königsbrunner Süden (B-Plan 2) und Süd-Osten (Überarbeitung B-Plan 7b, B-Plan 7c und Aumühlstraße).

Begründung:
In meiner Eigenschaft als Gartenberater entdecke ich immer mehr, dass sogenannte “Schottergärten” in Königsbrunner Gärten bzw. Vorgärten entstehen. Da diese Flächen nicht im Einklang mit der Natur und einem nachhaltigen Ökosystem (Insektenschutz) stehen, sollte diesem ökologischem Unsinn ein Ende gemacht werden.
Die Flächen, die in der Regel mit halbdurchlässigem Vlies belegt und mit Schotterkies verfüllt werden, verdichten die Oberflächenstruktur. In diesem sauerstoffarmen Boden sterben alle Bodenlebewesen und Bodenbakterien ab, eine biologische Reinigung des Oberflächenwassers ist nicht gewährleistet.
Die vorherrschende Meinung und das hauptsächliche vorgeschobene Argument, dass Schottergärten pflegeleicht sind, ist schon lange auf fachlicher Ebene widerlegt worden.
Denn nach einiger Zeit verunkrauten und vermoosen diese Flächen und nur der verbotene Einsatz von Spritzmitteln gibt den Flächen den steinigen Ursprungszustand zurück.

Zu unterscheiden ist der kahle Schottergarten von dem großteils bepflanztem Steingarten (Alpinum), der hauptsächlich auch Bienennährstauden beinhaltet und einen lockeren offenen Aufbau hat.

Wie wichtig dieses Thema an andere Stelle ist, zeigt nicht nur, dass in einigen Bundesländern ein Verbot von Schotterflächen erlassen wurde. Auch in Bayern wird über die neue BayBO im Art.81 Abs.1 Nr.5 ein Verbot ermöglicht. Die Städte Erlangen und Würzburg haben dies schon vorab in Ihren Freiflächengestaltungssatzungen im Jahr 2020 festgelegt.

In Bayern gilt jedoch Bestandschutz auf vorhandene Anlagen. Es sollte aber den Besitzern von bestehenden Schottergärten über Öffentlichkeitsarbeit ein Rückbau nahegelegt werden.

(Weitere Informationen: Anfrage über Email)

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One comment

  1. Christian Wörner

    Leider wurde, auch mit Hilfe der Partei “Die Grünen”, die Erstellung einer Freiflächengestaltungssatzung abgelehnt. Dabei waren anteilig mehr CSU Stadträte für die Satzung als die sogenannten Naturschutzfreunde.
    Es entstehen seither in Königsbrunner Vorgärten immer mehr “naturfeindliche” Schottergärten, die mit der Satzung eigentlich verhindert werden sollten.

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